von Jens Martignoni, Wald.

Die schleichende Privatisierung des Schweizer Frankens

Ein laufendes Experiment dass uns bereits einmal an den Rande einer Katastrophe gebracht hat!

In der Debatte um die Vollgeldinitiative werden von Seiten der Gegner teilweise bizarre Argumente ins Feld geführt, die von einer weitgehenden Ignoranz über die Grundlagen unserer staatlichen Währung Schweizer Franken zeugen. Da sagt z.B. Rudolf Minsch, der Chefökonom der Economiesuisse: Vollgeld sei ein „Radikaler Umbau des heutigen Systems mit völlig ungewissem Ausgang“.

Eine staatliche Währung ist eben deshalb staatlich, weil die Gestaltung der Währung, gleich wie Verfassung, Recht und Gesetze entscheidend über die Lebensbedingungen aller Bürger bestimmt und den Rahmen für unser Zusammenleben bildet. Genau deshalb ist eine gemeinsame Währung unter demokratischer Kontrolle die Form, die wir gewählt haben und seit über 150 Jahren in unserem Bundesstaat praktizieren. Die Macht und der Gewinn, die über die Herausgabe und Kontrolle der Währung entstehen, muss allen zugute kommen und es darf keine privaten Privilegierten geben, die einen solch entscheidenden Monopol-Bereich für sich ausbeuten können. Diese Haltung zu einem echten, staatlichen Schweizer Franken wurde mit der 1850 Einführung des Schweizerfrankens mit dem Münzmonopol des Bundes und 1891 mit einem neuen Verfassungsartikel[1] auch zu den Banknoten klar bestimmt und ab 1907 durch das alleinige Recht zur Herausgabe der Banknoten mit der neu gegründeten Nationalbank auch nachdrücklich bestätigt. Nun hat aber seither ein schleichender Prozess stattgefunden. Die Banknoten sind immer stärker abgelöst worden durch Kontoguthaben (Giralgeld) und damit wurde der Schweizer Franken in den letzten Jahrzehnten de facto immer stärker privatisiert. Der irreführenden Aussage von Herrn Mintsch muss deshalb entgegengehalten werden: Der Schweizer Franken wurde schleichend privatisiert. Die Banken haben das ursprüngliche System damit laufend zu ihren Gunsten umgebaut. Mit der angedrohten Abschaffung des Bargeldes kann damit die totale Privatisierung unserer Währung erreicht werden. Der Schweizer Franken wurde also bereits durch die Privatisierer radikal umgebaut und der ungewisse Ausgang ist nur dann, wenn wir nichts unternehmen, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen.

Zu dieser verdrehten Sichtweise passen die Voten aus dem Nationalrat, die Vollgeld in der Debatte als „Brandgefährliches unnötiges Experiment“ (Nationalrat, laut NZZ) bezeichnet haben. Das Experiment der Privatisierung der Nationalwährung läuft schon lange und hat seine Brisanz bereits deutlich gezeigt, als der Zusammenbruch der UBS bevorstand. Die Rettung einer privaten Aktiengesellschaft, die völlig unnötige Risiken eingegangen war, um gross zu werden und unglaubliche Gewinne abzuschöpfen, hat gegen jede marktwirtschaftliche und liberale Grundsätze verstossen. Ein systemisches Problem, das genau dadurch entstehen konnte, weil wir die Kontrolle über unsere Währung in die Hände von Spekulanten gegeben haben. Es gilt also dieses unnötige und gefährliche Experiment schleunigst zu beenden durch die Wiedereinführung von Vollgeld.

Und hier kommt nun der nächste Hohn in der Debatte. Thomas Jordan, der Präsident der Nationalbank sieht die Wiedereinführung des Vollgeldes als „Lösung für ein Problem, das wir gar nicht haben“. Soviel Ignoranz und Bankenhörigkeit ist kaum glaublich bei einer Person, die dafür zuständig wäre, unsere Währung zugunsten des Volkswohls richtig zu steuern. Die Vollgeldinitiative stellt nicht nur den rechtmässigen Zustand wieder her, sondern gibt auch der Nationalbank wieder die Mittel zur Stabilisierung des Frankens in die Hand, die sie per Gesetzt haben muss, aber die sie schon lange an die Privatbanken verloren hat. Jordan wehrt sich also dagegen, endlich wieder ein Steuer in die Hand zu bekommen. Damit disqualifiziert er sich selber. Ein Präsident der Nationalbank, der sich weigert seine Funktion wahrzunehmen und den Schweizer Franken lieber den Privaten überlässt ist nicht länger haltbar.

Beenden wir also das unnötige und gefährliche Experiment von privatisierten und damit Pseudo-Schweizer Franken. Stellen wir den rechtmässigen Zustand wieder her durch ein klares JA zur Vollgeldinitiative am 10. Juni.

 

[1]         (Art.39): „Das Recht zur Ausgabe von Banknoten und anderen gleichartigen Geldzeichen steht ausschliesslich dem Bund zu.“