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Update September: Abstimmung über den Gestaltungsplan an Gemeindeversammlung am 19. September

Am 19. September hat die Gemeindeversammlung dem Gestaltungsplan zugestimmt.

Unsere Anliegen, dass hitzemildernde Massnahmen in den Vorschriften enthalten sein müssen sind angenommen worden. Das Anliegen von Beat Diggelmann, dass die Tiefgarage vergrössert und hinter der Raiffeisen ein multifunktionaler Park mit Bäumen für Menschen geplant werden soll, wurde abgelehnt. Trotzdem hat sich dieser Vorstoss gelohn. Es scheint, dass die Klimaveränderungen auch bei der Walder Bevölkerung langsam angekommen sind und dass wir nicht einfach wie bisher weitermachen können. 

Vor der Versammlung berücksichtigte Einwendungen

Bis am 7. Februar konnten Einwendungen zum Gestaltungsplan „Bahnhof Wald“ eingereicht werden. Diese wurden jetzt in einem Bericht zu den Einwendungen veröffentlicht.

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Darin sind alle eingegangene Einwendungen zusammen mit den gemachten Erwägungen und Beschlüssen ersichtlich. Sehen Sie selber – Sind unsere Grünen Anliegen im nun zur Abstimmung vorliegenden Gestaltungsplan berücksichtigt?

Unsere Einwendungen

Am 16. Januar hat die Gemeinde Wald an einer gut besuchten Infoveranstaltung den lang erwarteten Gestaltungsplan Bahnhof vorgestellt. Bereits 2011, also vor mehr als 10 Jahren, wurde ein Planungskredit von 156’000.- Franken bewilligt. Gespannt erwartete man das Resultat.

 

Bahnhofsareal ist von zentraler Bedeutung

Für Wald ist dieses Areal von zentraler Bedeutung. Der kantonal geschützte Ortskern prägt das Walder Ortsbild bis und mit Bahnhofsareal. Der Bahnhofplatz soll auch künftig für Märt, Chilbi oder ein Dorffest zur Verfügung stehen. Der öffentliche Verkehr mit Bahn und Bus wird künftig an Bedeutung zunehmen. Der motorisierte Individualverkehr muss angemessen berücksichtigt sein und seinen Platz haben. Auch dem Fuss- und Veloverkehr ist an diesem zentralen Ort die nötige Beachtung zu schenken. Alles Herausforderungen, die nicht einfach zu bewältigen sind. 

 

Ansprechende Vorlage die punktet

Mit dem vorliegenden Gestaltungsplan liegt eine ansprechende Vorlage auf dem Tisch. Die Zufahrten für Busse, Autos und die Anlieferung mit Lastwagen wurden im Detail erörtert und aufgezeigt. Es gibt Platz für 146 Autos in einer Tiefgarage und 58 oberirdisch sowie 220 witterungs- und diebstahlsichere Veloparkplätze. Die Neubauten bieten Platz für einen Grossverteiler und weitere Geschäfte, Büros und

Wohnungen an verkehsmässig zentraler Lage. An der Infoveranstaltung konnten die Behörden und anwesenden Vertreter der SBB und des Planungsbüros bei den Besuchern punkten.

 

Gesaltungsplan ist Rechtsgrundlage für Baubewilligungen

Ein Gestaltungsplan ist nicht, wie oft gemeint einfach ein Plan, wie das etwa aussehen könnte. Mit einem Gestaltungsplan werden an einer Gemeindeversammlung die für das im Plan bezeichnete Gebiet geltenden Bauvorschriften erlassen. Was hier einmal in den Bestimmungen und im Plan steht gilt. Der erläuternde Bericht ist nicht rechtsverbindlich.

 

Einwendungen sind deshalb trotzdem anzubringen.

Genau deshalb sind in einigen Punkten bessere Lösungen zu fordern und Problemstellen dürfen schlicht nicht ausgeblendet werden. Auch gemeindeeigene und kantonale Vorgaben sollen Beachtung finden. 

 

Probleme an der Laupenstrasse nicht ausblenden

Laut Planungs- und Baugesetz § 83 Abs 3. ist in Gestaltungsplänen die Erschliessung zu ordnen. Das gilt nicht nur für den öffentlichen Verkehr, den motorisierten Individualverkehr und den Fussverkehr, sondern auch für den Veloverkehr. Dass an der Laupenstrasse gegen den Willen des Kantons ein Veloabstellplatz vorgesehen ist, reicht nicht. Auch die Zufahrt dahin muss für den Veloverkehr aus den südlich des Bahnhofs liegenden Gebieten gefahrlos (ca. ⅕ der Bevölkerung) möglich sein. Schon jetzt wird das schmale Trottoir von Fussgängern und Velofahrern im Gegenverkehr genutzt. Für Bewohner des Altersheims ist das der nächste Weg zum Nordholz. Die Fahrbahn unter der Bahnbrücke ist schmal. Velofahrer werden oft gefährlich überholt und abgedrängt. Busse und Lastwagen können nur knapp kreuzen. Immer wieder sind hier brenzlige Situationen zu beobachten.

Der Kanton hat sich zum Ziel gesetzt, den Veloverkehr bis 2030 von jetzt 5% auf 8% zu steigern (Standards für den Veloverkehr). Das geht nur mit konsequenter, velotauglicher Planung. Das seit Anfang Jahr geltende Velogesetzt verlangt, dass Schwachstellen aufgezeigt sowie Massnahmen und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Die im Modell zum Gestaltungsplan Bahnhof enthaltene Unterführung für Velos und Fussgänger ist im Gestaltungsplan nicht enthalten. Die Zu- und Wegfahrt zur westlich gelegen Veloparkierung muss in diesem Gestaltungsplan enthalten sein. Mit dem Velo kann man nicht einfach ab der Laupenstrasse im rechten Winkel über das Trottoir zufahren, schon gar nicht gefahrlos wieder wegfahren.

Unsere Forderungen:

  • Der Velo- und Fussverkehr ist der Laupenstrasse umfassend und langfristig zu lösen. Einfach Tempo 30 einzuführen ist an dieser engen Stelle nicht zielführend. Da wird es weiterhin Velos, Fussgänger, Menschen vom Altersheim mit Rolatoren, Kickbords usw. auf dem Trotoir haben.
  • Wenn im Gestaltungsplan eine künftige Unterführung unter den Geleisen angedacht ist, so muss diese auch gegen Süden offen und mit einer Veloparkierung ergänzt werden (Schnellster Zugang von Süden zum Bahnhof).

 

Hohe Aufenthaltsqualität 

Ohne Witterungsschutz an den Bushaltestellen ist die im Art. 1 Zweck festgelegte hohe Aufenthaltsqualität nicht gewährleistet. Vor Jahren ist die Sanierung des Nordholzbachdurchlasses an einer Gemeindeversammlung wegen fehlendem Witterungsschutz bei den Bushaltestellen abgelehnt worden. Der Auftrag der Bevölkerung war: Bessere Gestaltung des gesamten Bahnhof Areals und überdachte Busanlegekanten. In den Bestimmungen zum Gestaltungsplan ist zu Überdachungen nur eine Kann-Vorschrift zu finden. Werden die ÖV-Nutzer weiter im Regen stehen gelassen, können die Nutzerzahlen nicht weiter steigen. Das Auto bietet von zu Hause bis zum Ziel einen klaren Vorteil.

Unsere Forderung:

  • Die Busanlegekannten müssen einen Witterungsschutz aufweisen.

 

Ökologische Bauweise?

Wald ist eine Energiestadt mit Label Gold und hat ein Energieleitbild. Dort steht: “Die Pfeiler des Energie Leitbildes orientieren sich weiterhin an den Leitsätzen der Gemeinde und den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft” und weiter unter Handlungsfeldern / Raumentwicklung

“Mittels Anreizsystemen in ….. Gestaltungsplänen eine rationelle Energienutzung sichergestellt (Ziel: Minergie-P-Eco oder vergleichbare Standards)”

Im jetzt vorliegenden Gestaltungsplan sind nur heutige Baustandards (Minergie) vorgeschrieben. Wenn nicht in Bahnhofsnähe, wo sonst, könnten die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft, z.B. mit Wohnungen, die auf ein Auto verzichten, angepackt werden?

Ebenfalls fehlt jede Aussage zu ökologischen Aufenthaltsflächen oder Massnahmen gegen Auswirkungen des Klimawandels oder Solaranlagenpflicht.

Unsere Forderungen:

  • Mindestend die gleichen Anforderungen bezüglich Energiestandards wie im behördenverbindlichen Energieleitbild.
  • Aussagen bezüglich Versickerungsflächen und Beschattung zur Kühlung.
  • Vorgaben zur Nutzung von Solarenergie.

Wir bleiben dran und setzen uns konsequent für eine nachhaltige Politik ein. Mit den hier aufgeführten Forderungen als Einwendungen zu diesem Gestaltungsplan. Auch du kannst bis zum 7. Februar Einwendungen per Mail einreichen. 

Grüne Wald