
Stellungnahme zum Parkierungskonzept
Die Grüne Partei begrüsst es, dass der Gemeinderat die Parkierung Situation in der Gemeinde neu regeln möchte.
Aus unserer Sicht wäre ein umfassendes Mobilitätskonzept, das auf Basis der bestehenden Ziele aus dem Energieleitbild und der BZO basiert, als Grundlage für ein Parkierungsreglement nötig. Das ist jetzt in der Vernehmlassung Phase zum Parkierungsreglement vielleicht eine etwas grosse Nummer. Nichts desto trotz müssen aus unserer Sicht die oben erwähnten Ziele integrale Bestandteile für ein Parkplatzkonzept sein.
Es ist eine unbestrittene Erkenntnis, dass der motorisierte Individualverkehr enorme Auswirkungen auf unser Zusammenleben und die Umwelt hat. Ohne geeignete Massnahmen, die sicher für gewisse Kreise auch einschneidend wahrgenommen werden, geht es nicht. Wir können unsere Landschaft und unsere Dörfer nicht weiter dem Automobilverkehr opfern. Wenn immer grösser werdende Autos immer mehr Fläche zu Lasten der Menschen beanspruchen, braucht es politische Regelmechanismen.
Zur Übersicht sind hier die wichtigsten Ausschnitte der für ein Parkierungskonzept wichtigen behördenverbindlichen Reglemente aufgeführt.
Energieleitbild (Auszug) (Link)
Im behördenverbindlichen Energieleitbild der Gemeinde Wald sind die Ziele und der Absenkpfad definiert. Es sind auch Handlungsfelder für die Raumentwicklung, zu der auch Parkierungsanlagen gehören, festgelegt. Wenn die gesetzten Ziele erreicht werden sollen, so ist jetzt auf allen Ebenen ein konsequentes und zielgerichtetes Vorgehen nötig. Wenn das Parkieren auf öffentlichem Grund zu einfach gemacht wird, ist das faktisch eine Förderung des motorisierten Individualverkehrs.
im Handlungsfeld 3.6 Mobilität steht:
Grosse Herausforderungen bestehen bei der Bestrebung nach einer nachhaltigen Mobilität. Das Ziel ist, dass die energie- und flächeneffiziente Fortbewegung zur attraktivsten Mobilitätsform wird. Der motorisierte Individualverkehr soll möglichst platzsparend, sicher, emissionsarm und erneuerbar erfolgen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf den technischen Fortschritt hat. Somit sind folgende Massnahmen, die den Verkehr als Ganzes betreffen, vorgesehen:
– Unmotorisierten Verkehr und ÖV konsequent fördern, indem das Wegnetz gezielt verbessert wird sowie eine optimale Erschliessung der Wohnquartiere und Arbeitsorte mit dem ÖV erfolgt
– Sicherheit und Attraktivität für den unmotorisierten Verkehr fördern, z.B. mit Alternativ-Velostrecken für Kinder, Tempo 30-Zonen intensivieren
– Signalisation stark verbessern: Stopp- und Verbotsschilder überprüfen, da sie nicht zwingend auch für Velos sinnvoll sind, Velowege signalisieren
– Einwohner von Wald und in Wald tätige Arbeitende zum Thema Mobilität informieren und sensibilisieren
– Carsharing Angebote fördern
– E-Mobilität fördern mit Tankstellenmanagement
– E-Bike-Verleih am Bahnhof prüfen
– Nutzung von Innovativen für eine klimafreundliche Mobilität
BZO (Auszüge) (Link)
Zu Art. 15 (Abs. 2-6) Autoabstellplätze Eine gute Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (S-Bahn und Bus) erlaubt es, die Zahl der Pflichtparkplätze zu senken und insbesondere an Zielorten des Verkehrs die zulässige Zahl neuer Beschäftigten- und Besucherparkplätze zu beschränken. Damit leistet die Gemeinde einen attraktiven Beitrag zur Luftreinhaltung. Reduktionsgebiet Autoabstellplätze (massgebend ist der Plan 1:10’000): Private Parkplätze im Gebiet mit guter ÖV-Erschliessung
15.2 In Gebieten mit guter Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel kann der Baupflichtige die Anzahl Parkplätze für Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Kunden gegenüber dem Normbedarf auf 70 % herabsetzen. Massgebend ist der Plan „Reduktionsgebiet Autoabstellplätze“. Besondere Verhältnisse
15.3 Sind aufgrund von besonderen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall mehr Motorfahrzeuge zu erwarten oder kann schlüssig nachgewiesen werden, dass weniger Abstellplätze erforderlich sind, so können Abweichungen gegenüber der Berechnungsweise von Abs. 1 und 2 bewilligt werden. Mobilitätskonzept
15.4 Im Sinne von § 242 Abs. 2 PBG kann bei grösseren Überbauungen im Einzelfall von der Verpflichtung, den Normbedarf an Abstellplätzen für Bewohner und Beschäftigte zu erstellen, ganz oder teilweise abgesehen werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze gemäss Normbedarf planerisch nachzuweisen und diese bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzeptes zu realisieren. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen. Obere Begrenzung
15.5 Die Zahl der zulässigen Autoabstellplätze für Bewohner, Beschäftigte, Kunden und Besucher darf im Reduktionsgebiet gemäss Abs. 2 maximal 100 % des Normbedarfs betragen, im übrigen Gebiet maximal 120 %. Davon ausgenommen sind zusätzliche Parkplätze, die aufgrund der Parkraumplanung der Gemeinde erstellt werden sollen. In den Kernzonen I und II sowie den Quartiererhaltungszonen kann die Erstellung von oberirdischen Garagen oder die Herrichtung von Abstellplätzen auf dem Baugrundstück verweigert werden, wenn Interessen des Ortsbildschutzes oder des Verkehrs dies erfordern. Gestaltung
15.6 Abstellplätze und Garagen haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. Offene Abstellplätze sind nach Möglichkeit mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen. Pro fünf Plätze ist nach Möglichkeit ein Baum zu pflanzen
Grundsätzliche Erwägungen:
Wenn in der BZO in einem definierten Perimeter eine reduzierte Anzahl Parkplätze vorgesehen ist, soll dies nicht mit einem Angebot an Abstellflächen auf öffentlichem Grund torpediert werden. In diesen Reduktion Gebieten muss für Parkarten nachgewiesen werden, dass das in der BZO erforderliche private Parkplatzangebot nicht erstellt werden kann. Zusätzliche Fahrzeuge sollen erschwert parkiert werden können. Das Ziel dieser Reduktion ist es doch, die Anzahl Parkplätze zu reduzieren.
Die Reduktionsziele aus dem Energieleitbild erfordern ebenfalls Massnahmen im MIV Bereich. Die Elektrifizierung geht nur langsam vorwärts und genügt nicht um die begründeten Ziele zu erreichen. Das Parkplatzangebot zu verknappen und den Zugang zu Parkflächen auf öffentlichem Grund zu erschweren ist eine mögliche Steuerungs-Massnahme die nicht ungenutzt sein darf.
Nutzergruppen:
Wir haben uns zur Übersicht die verschiedenen Nutzergruppen und deren Bedürfnisse aufgeschrieben.
Einwohnende suchen Parkraum in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung. Die höchste Nachfrage tritt dabei in den Abend- und Nachtstunden auf. Die Parkierungsdauer ist lang. Zu beachten sind die vielen Firmenfahrzeuge, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden und die am Abend/Wochenende in Wald abgestellt sind.
In Wald Beschäftigte beanspruchen die Parkierung tagsüber. Im Zusammenhang mit kostenloser Parkierung werden auch längere Fusswege zum Ziel akzeptiert. Die Gemeinde könnte im Sinne des im Energieleitbild gesetzten Ziels hier etwas sensibilisieren und nicht einfach Betrieben Mitarbeiterparkplätze auf öffentlichem Grund ermöglichen. In Adliswil gilt zum Beispielt: Betriebe können nur eine Bewilligung beantragen, wenn die Arbeitszeiten ausserhalb des ÖV-Angebots liegen.
Kunden brauchen die Parkierungsmöglichkeiten während der Öffnungszeiten der Geschäfte, Praxen etc. Die Parkierungsdauer kann sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich hilft den Ladengeschäften ein möglichst hoher Parkplatzumschlag. Wenn an Samstagen toleriert wird, dass auf dem Schwertplatz für einen Besuch bei Voland Fahrzeuge wild abgestellt werden, geht das nicht.
Bei Besuchenden und Gästen variiert die Parkierungsdauer je nach Anlass. (Anlässe im Schwert und Voland, Beerdigungen)
Touristen / Ausflügler
In unserer Region könnte auch ein Übernachtungsplatz für Camper eingerichtet sein. Dahingehende Überlegungen gehören ebenfalls zu einem Parkplatzkonzept. Auch wie der Ausflugsverkehr am Wochenenden vor allem im Herbst geregelt wird, gehört dazu.
Velofahrer:
Wenn genügend und qualitativ gute Abstellmöglichkeiten und gefühlt sichere Veloverbindungen vorhanden sind, werden Velos erst vermehrt genutzt. Mit zunehmend mehr E-Velos ist das auch im nicht sehr flachen Wald möglich. Veloabstellanlagen, an denen Velos auch Lastenvelos sicher abgestellt werden können, sollten in der Nähe der Geschäfte an der Bahnhofstrasse vorhanden sein.
Zu Fussgehende:
Fussgänger und Kinder sind in einem Parkierungsreglement ebenfalls Betroffene. Zunehmend werden in den Quartieren Autos auch auf dem Trottoir abgestellt.
In der Bahnhofstrasse als Begegnungszone müssen Fussgänger in Stosszeiten sich einen Weg um die falsch parkierten Autos suchen.
Dies zu tolerieren signalisiert, dass die Gemeinde aufgegeben hat, das Recht durchzusetzen.
Konkrete Anpassungen am Entwurf
Die Grünen begrüssen, dass die Parkplatzsituation standardisiert und vereinheitlicht wird. Aus unserer Sicht sollte die Benützung öffentlicher Parkplätze mit viel Platz beanspruchenden Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrslenkung grundsätzlich nirgends gratis sein. Wer zu Fuss, mit dem Velo oder dem ÖV reist, nimmt einen Mehraufwand zu Gunsten der Allgemeinheit in Kauf. Die automobile Bequemlichkeit soll einen der Nutzdauer proportionalen Preis haben. 0-2h -.50/30 Minuten, dann steigend. Die heute möglichen digitalen Applikationen sind einfach zu nutzen und ersparen den Weg zur Parkuhr, die auch mal etwas weiter weg sein kann.
Im Kapitel 3.3 besteht aus unserer Sicht auch an der Eschenstrasse ein gewisser Handlungsbedarf.
Seit an der Ulmenstrasse der Besucherparkplatz bewirtschaftet ist, sind zunehmend Fahrzeuge auf dem Trottoir (Mehrfache Polizeimeldungen und Bussen), den Besucherparkpätzen der benachbarten Liegenschaften oder dem nicht signalisierten Wendeplatz abgestellt. Zeitweise stehen da die Fahrzeuge direkt neben der Parkverbotstafel für die Schneeräumung. Auch dies wird einfach toleriert.
Nötige Massnahmen: Signalisation, Wendeplatz und Durchsetzen des Parkierungsverbots auf dem Trottoir.
Parkkarten
Gemeindeangestellte sollen dazu motiviert werden, den Arbeitsweg grösstenteils mit dem ÖV, Fahrrad oder zu Fuss zu bewältigen. Parkierprivilegien (Vergünstigungen) sind antiquiert. Im Energieleitbild ist behördenverbindlich festgelegt, wie viel Energie im Bereich der Mobilität eingespart werden soll und dass die Verwaltung eine grosse Vorbildfunktion hat. Das schliesst solche Privilegien aus.
Anzahl Parkkarten pro gemeldete Einwohner.
Nach dem Entwurf sollen in Wald gemeldete Einwohner auf Gesuch hin für jeden auf Ihren Namen und ihre Adresse immatrikulierten, leichten Motorwagen gegen Gebühr eine Jahres- oder Monatskarte «8636» erhalten.
Dies ist ebenfalls gegen die in der BZO und Energieleitbild geltenden Vorgaben. Um effektiv auch die Einwohner zu motivieren, weniger mit dem Auto zu fahren, und die Vorgaben aus der BZO und dem Energieleitbild umzusetzen, braucht es hier eine Regelung die übereinstimmend greift.
Es kann nicht sein, dass z.B. an der Chefistrasse Autos abgestellt werden, die keinen Platz auf privaten Parkplätzen finden. Wenn in diesem Gebiet die Liegenschaften weniger Parkplätze bauen konnten und sich dabei etliche tausend Franken oder gar eine Tiefgarage sparten, darf später auch die öffentliche Hand via Parkierungsreglement nicht Hand bieten, dass mit einer Parkkarte, dann trotzdem im Reduktionsgebiet mehr Autos abgestellt werden.
Parkkarten sollen nur für nachgewiesene, nach BZO-Vorgaben, nicht minimal vorhandene Parkplätze abgegeben werden können.
Auf vielen privaten Besucherparkplätzen stehen Firmenfahrzeuge und Besucher müssen dann anderswo parken.
Wenn die eigenen Besucherparkplätze dauernd von Firmenfahrzeugen und benachbarten Anwohnern belegt werden, ist es als Privater schwierig und aufwändig, da etwas durchzusetzen. Das Parkierungsreglement sollte auch unterstützend wirken und zum Beispiel vorsehen, dass Richterliche Parkverbote gratis erlassen werden können.
Auch im öffentlichen Bereich werden immer mehr Firmenfahrzeuge abgestellt. Die Firmen bieten den Mitarbeitern an, gratis das Fahrzeug auch für den Arbeitsweg zu nutzen und sparen so zu Lasten der Allgemeinheit die Parkkosten. Damit dies nicht mehr gratis ist, sollen Einwohnern, deren Fahrzeug auswärts immatrikuliert ist, auf Gesuch hin das Ressort Sicherheit und Gesundheit ebenfalls eine Parkkarte «8636» gegen Gebühr ausstellen können.(Firmenfahrzeuge). Gleiches gilt für die Parkkarte «Viehschauplatz».
Die Einnahmen aus den gebührenpflichtigen Parkplätzen und den Parkkarten sollen die Kosten (System, Kontrolle, Unterhalt) decken. Es wird kein Gewinn angestrebt.
Verschiedene Regelungen (Parkdauer) machen es den Autofahrern nicht leicht, das Richtige zu tun, wo gilt was?
Falschparker sind im ganzen Gemeindegebiet aus unserer Sicht ein Problem und gefährden täglich die Sicherheit. Die Gemeinde muss geeignete Massnahmen zur Durchsetzung des Parkierungsreglements ergreifen und diese in den nächsten 10 Jahren jährlich in einem Bericht öffentlich publizieren.