Die Grüne Partei Wald hat am 19. 7. 2019 beim Bezirksrat Hinwil einen Rekurs gegen die überarbeitete Fassung des Reglements zur Strassenreklame eingereicht. Grund ist die auf den 1. August geplante Zulassung privater Plakatständer ohne Bewilligung der Gemeinde. Bisher galt: „Eigene/Private Plakatständer / Private Standorte mit eigenen Ständern können an geeigneter Stelle mit Bewilligung der Gemeinde von den Vereinen/Organisationen/Parteien selbst aufgestellt und bewirtschaftet werden.“ Im überarbeiteten Reglement wurde die Bewilligung durch die Gemeinde gestrichen. Wir fordern, dass auch Plakatständer auf privaten Grundstücken wie bis anhin bewilligungspflichtig bleiben.
Wir wollen auch, dass der Satz im Artikel 11 „Private Standorte mit eigenen Ständern sind unbeschränkt möglich“, ersatzlos aus dem Reglement gestrichen wird. Dadurch kann ein Wildwuchs von Plakatständern auf dem Gemeindegebiet verhindert werden.
Um genügend Plätze für politische Werbung sicherzustellen, fordern wir, dass in Artikel 3 nicht nur die Bahnhofstrasse 33 und 39 als Standorte festgehalten werden, sondern durch den Zusatz „Standort Laupenstrasse“ ergänzt wird.
Es darf nicht sein, dass wenn die Gemeinde Schwierigkeiten hat mit der Zurverfügungstellung geeigneter Plakatplätze hat, einfach auf Private ausgewichen wird. Das führt zu einem Wildwuchs, der mit dem Plakatierungsreglement eigentlich vermieden werden sollte