Umgebungsgestaltung bei Bauvorhaben
Eine sorgfältig geplante Umgebungsgestaltung leistet einen wichtigen Beitrag zu Biodiversität, Klimaanpassung, Regenwassermanagement und Lebensqualität. Das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich verpflichtet seit 1.12.2024 dazu, bei Bauvorhaben auf eine ökologisch wertvolle und möglichst wenig versiegelte Umgebung zu achten. Dies ist eine direkt anwendbare Bestimmung. Sie gilt für alle Bauvorhaben.
Die wichtigsten Grundsätze
🌿 Grünflächen fördern
- Nicht überbaute Flächen sind möglichst weitgehend zu begrünen.
- Grünflächen sollen möglichst naturnah und ökologisch wertvoll gestaltet werden.
- Bevorzugt werden einheimische, standortgerechte Pflanzen sowie verschiedene Vegetationshöhen und Blühzeitpunkte.
- Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen, Trockenmauern oder Sandflächen schaffen zusätzliche Lebensräume.
- Schottergärten ohne ökologischen Wert und invasive Neophyten sind zu vermeiden.
💧 Versiegelung reduzieren
- Wege, Zufahrten und Parkplätze sollen möglichst mit sickerfähigen, wasserdurchlässigen Belägen erstellt werden.
- Dadurch kann Regenwasser vor Ort versickern und die Umgebung wird gegenüber Hitze und Starkregen widerstandsfähiger.
- Versiegelte Flächen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.
🌳 Bestehende Bäume erhalten
- Bestehende Bäume und Sträucher sind frühzeitig zu erfassen und möglichst zu erhalten.
- Bei notwendigen Fällungen sind angemessene Ersatz- oder Neupflanzungen vorzusehen.
- Bäume benötigen ausreichend Wurzelraum und Versickerungsfläche.
- Richtwert: 1 mittel- bis hochstämmiger Baum pro 300 m² Grundstücksfläche.
🌱 Begrünung langfristig sichern
- Begrünungen sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.
- Die Pflege sollte bereits bei der Planung berücksichtigt und möglichst in einem Pflegeplan festgehalten werden.
- Bei Ausfall sind Pflanzen gleichwertig zu ersetzen, vorzugsweise durch einheimische und standortgerechte Arten.
- Veränderungen, welche die ökologische oder klimatische Funktion der Umgebung beeinträchtigen, können bewilligungspflichtig sein.
Umgebungsplan
Bei Neubauten und Umbauten mit Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung ist ein Umgebungsplan einzureichen. Dieser zeigt insbesondere:
- bestehendes und geplantes Terrain
- bestehende und geplante Bepflanzung
- Art und Umfang der Begrünung
- versiegelte und sickerfähige Flächen
- Nutzung der Aussenräume
- Entwässerung
- verfügbaren Wurzelraum, insbesondere bei unterbauten Flächen
Gesetzliche Grundlage
Gemäss § 238a PBG des Kantons Zürich sind geeignete Teile des Gebäudeumschwungs als ökologisch wertvolle Grünflächen zu erhalten oder herzurichten. Die Versiegelung ist möglichst gering zu halten, bestehende Bäume sind nach Möglichkeit zu erhalten und die Begrünung ist dauerhaft zu sichern und bei Abgang zu ersetzen. Gemeinden können in ihrer Bau- und Zonenordnung ergänzende Bestimmungen festlegen.
Revision der Bau- und Zonenordnung Wald ZH
Die BZO der Gemeinde Wald befindet sich in Revision. Neben der Anpassung der Baubegriffe (Harmonisierung) werden unter anderem Vorgaben für die Umgebungsqualität und Siedlungsökologie verlangt. Verlangt werden sollen mindestens:
- Unterbaute Bereiche (Art und Stärke der Substratschicht)
- Geplante und bestehende begrünte Umgebungsflächen
- Naturnah gestaltete Flächen
- Bestand und Erhalt, Ersatz- und Neupflanzungen von Bäumen
- Stützmauern (Aufzeigen des ökologischen Wertes etc.)
- Flächen für Kompostierplätze
Die Grünflächenziffer soll in den Wohnzonen 40% der Grundstücksfläche betragen (Industrie- und Gewerbezone und Kernzonen tiefer).
Als zusätzliche Begrünungsmassnahmen gelten bsp. die dauerhafte Begrünung von Fassaden, dauerhafte, intensive und ökologische Dachbegrünung, das Anlegen von naturnahen Gemüse- und Blumengärten.
Schottergärten ohne ökologischen Wert sind nicht mehr zulässig.
Die revidierte BZO ist zur Zeit bei der Baudirektion in Vorprüfung. Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auflage.
Spielraum der Gemeinde
Wie den vorgängigen Auflistungen zu entnehmen ist, sind die meisten Vorgaben nicht klar definiert.
- geeignete Teile, möglichst zu erhalten, bevorzugt, zu vermeiden, etc. lassen sehr viel Spielraum zu.
Die Biodiversitätskommission ist an der Ausarbeitung eines Merkblattes, das als Unterstützung für die Planung für Bauherren, Planer aber auch für die Baugesuchsprüfung durch die Gemeindeverwaltung dienen soll.
Merksatz
Früh planen – Grün erhalten – Versiegelung reduzieren – Bäume sichern – Begrünung dauerhaft pflegen.