Argumente Zersiedelunginitiative und Wassergesetz
Am 10. Februar stimmen wir über zwei wichtige Vorlagen ab. Mit diesem Beitrag haben wir dir die Grünen Argumente zu deiner Meinungsbildung zusammengestellt.
Zersiedelunginitiative
Inhalt der Initiative
Die eidgenössische Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» verlangt folgendes:
- Die Zersiedelung wirksam zu stoppen, indem die Baufläche nicht weiter vergrössert wird. Neueinzonungen werden durch Rückzonungen an einem anderen Ort kompensiert.
- Das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf die benötigten landwirtschaftlichen und standortgebundenen Bauten und Anlagen zu beschränken.
- Die Rahmenbedingungen für nachhaltige Quartiere deutlich zu verbessern.
- Moderate Aufstockungen zu ermöglichen.
Darum sagen die Grünen JA
- In den vergangenen Jahrzehnten wurden tausende Hektaren Kulturland, naturnahe Landschaften und weitere Grünflächen überbaut. Nach wie vor geht jede Sekunde fast ein Quadratmeter Grünfläche verloren.
- Die Zersiedelung schreitet voran, weil das Bauland immer weiter vergrössert wird. Der Umgang mit dem Boden ist verschwenderisch.
- Die Zersiedelungsinitiative weist den Weg zu einer massvollen Nutzung des Bodens. Sie stoppt die Zersiedelung, indem sie die Bauzonen nicht mehr weiterwachsen lässt. Gleichzeitig soll ausserhalb der Bauzonen nur gebaut werden, was wirklich nötig ist.
- Die Zersiedelungsinitiative bewahrt die schönen Landschaften in der Schweiz und damit auch unsere Lebensqualität. Durch einen haushälterischen Umgang mit dem Boden wird auch weiterhin genug Wohnraum für alle geschaffen, ohne dass dafür Grünflächen geopfert werden müssen.
Zur Website der Zersiedlungsinitiative
Wassergesetz
Mit dem neuen Wassergesetz bleiben Bäche und Flüsse kanalisiert und verbaut. Die Standards beim Hochwasserschutz werden heruntergefahren und private Investoren sollen sich an der Wasserversorgung beteiligen können. Wir Grüne haben das Referendum ergriffen. Am 10. Februar stimmen wir ab.
Gesunde und naturnahe Gewässer beherbergen eine Vielfalt von Tieren und Pflanzen, liefern Trinkwasser, schützen vor Hochwasser und dienen uns allen zur Erholung. Aber vielen Bächen und Flüssen im Kanton geht es schlecht: Sie sind verbaut oder in Röhren verlegt. Ihre Wasserqualität ist wegen Düngung und Pestiziden gesunken. Und viele Fische, Krebse und andere Tier- und Pflanzenarten sind akut bedroht.
Schwächung des Gewässerschutzes
Doch das neue Wassergesetz trägt dem kritischen Zustand unserer Bäche, Flüsse und Seen keine Rechnung. Im Gegenteil, es schwächt den Gewässerschutz. Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats will mit dem Gesetz, dass der Kanton wichtige Vorgaben des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes umgeht und sich auf Ausnahmeregelungen beruft.
So verlangt der Bund, dass die Kantone neu sogenannte Gewässerräume festlegen, die dem Schutz der Gewässer und der Uferstreifen dienen. Nach dem Wassergesetz soll diese Festlegung jedoch unter «grösstmöglicher Schonung des privaten Grundeigentums» (§17) und, wo immer möglich, gar nicht erfolgen (§21). Dadurch können Pestizide weiterhin in Gewässernähe gespritzt werden. Und neue Gebäude kommen viel zu nah am Wasser zu stehen, während der Raum, den die Gewässer für ihre vielseitigen Funktionen benötigen, eingeschränkt bleibt.
Ins gleiche Kapitel gehört, dass das Wassergesetz gezielt die Wiederherstellung von natürlichen Gewässerläufen behindert. Wenn Revitalisierungen künftig weder Bau- noch Agrarland tangieren sollen (§22), ist kaum ein Projekt vor Rekursen sicher.
Gegen diese Unterwanderung des Gewässer- und Artenschutzes haben wir Grüne das Referendum ergriffen. Doch nicht nur deshalb.
Teilprivatisierung der Wasserversorgung
Das Wassergesetz soll auch erlauben, dass sich private Investoren in die kommunale Wasserversorgung einkaufen. Die Bürgerlichen konnten bis heute nicht erklären, wozu das gut sein soll.
Die Regierung wollte private Beteiligungen verbieten und nur die alten privatrechtlichen Wassergenossenschaften noch zulassen (§107). Denn wer privates Kapital in die Wasserversorgung steckt, will Rendite. Oder als Grossbezüger den Wassertarif für sich senken. Oder öffentliche Aufträge für sich einheimsen, wie in Frankreich und Deutschland geschehen. Das führt zu höheren Kosten für die Bevölkerung. Die Anlagen werden vernachlässigt, die Tarife steigen, die Wasserqualität leidet – und die Angestellten werden der Willkür privater Investoren ausgesetzt. So werden Sicherheit und Qualität unserer Wasserversorgung aufs Spiel gesetzt.
Fahrlässiger Hochwasserschutz
Das neueste Klimaszenario des Bundes geht davon aus, dass die Hochwasser-Risiken stark zunehmen werden. Gleichwohl sollen im Wassergesetz die Anforderungen an den Hochwasserschutz für Gebäude gesenkt werden (§25). Dadurch wird das Risiko von den Eigentümern via Versicherungen auf die Allgemeinheit abgewälzt. Wenn dann auch noch Restriktionen für Massnahmen an den Gewässern eingeführt werden, wird es absurd: so dürfen Hochwasserbauten nur ein «Minimum» an Land beanspruchen und schon gar kein Bauland (§ 22)!
Doch Bäche und Flüsse brauchen naturnahe und breite Betten, um grosse Wassermassen aufzunehmen. Das Wassergesetz behindert nicht nur die Renaturierung unserer Gewässer, es setzt auch Leib und Gut unnötigen Risiken aus. Mit ihm wird die Zukunft unserer Gewässer verbaut.