Es läuft gerade viel. Um es kurz zu halten: Es gibt eine geplante Änderung der Kernenergieverordnung: Der Grenzwert im Falle eines Erdbebens soll von 1 auf 100 Millisievert (mSv) erhöht werden! Dies ist irrsinnig. «Beznau-Alarm» ruft die Bevölkerung auf, sich in der laufenden Vernehmlassung bis am 17. April mit einer Stellungnahme dagegen zu wehren.

Es gibt eine vorbereitete gute Version im unteren Link, wo Du nur Name und Adresse reinschreiben musst und klick und weg. So kannst Du in 1 Minute beitragen, dass diese gefährliche Verordungsänderung verhindert wird. Vielen Dank, wenn Du mitmachen magst!

https://energiestiftung.ch/stellungnahme-teilrevision-verordnungen-kampagne.html

Warum eine Stellungnahme wichtig ist:

Der Verein «Beznau-Verfahren» hat 2015 Beschwerde gegen den Betrieb des Atomkraftwerks (AKW) Beznau eingelegt.

Der Streitpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen im Erdbebenfall falsch an. Das Verfahren läuft derzeit immer noch. Entscheidet das Gericht im Sinne der Beschwerdeführenden, muss das AKW Beznau nachgerüstet oder stillgelegt werden, da es bereits heute auf 78 mSv/a kommt.

Um dies abzuwenden, will das zuständige Bundesamt die Verordnung ändern:

Der bisherige Grenzwert soll von 1 mSv auf 100 mSv erhöht werden, obwohl die Bevölkerung bereits bei 20 mSv/a evakuiert werden muss. Dies ist ein veritabler Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften und eine

unverantwortliche Aufweichung des Bevölkerungsschutzes.

Hier gibts noch ein Filmli dazu:

https://www.youtube.com/watch?v=1I6V_Wb2rEk&feature=youtu.be